1 Abwehrklausel und Vertragsabschluss
eLearning-Einheiten sind Lerneinheiten, bei denen der Auftragnehmer die Lerneinheiten über elektronische Medien wie beispielsweise internetbasierte Lernplattformen erhält. eLearning-Einheiten können synchron (beispielsweise als Live-Webinar) und asynchron (beispielsweise als Selbststudium) erfolgen. oose stellt seinen Kunden asynchrone und synchrone eLearning-Lerneinheiten zur Verfügung. Die Lerneinheiten bestehen aus Texten, Grafiken, Audios und Videos, die sich der Kunde über das Internet beschaffen kann. Einige der Leistungsinhalte können nicht permanent, sondern nur für die Dauer des Lehrgangs genutzt werden.
2 Änderung der Lerneinheiten
oose ist berechtigt, das Leistungsangebot (Inhalt, Struktur und Aufbau der Lerneinheiten und usw.) zu ändern, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Lehrvertrags nicht beeinträchtigt wird. Es sei denn, dem Kunden wurde bei Eingehung des Vertrags die Erfüllung eines bestimmten Inhalts oder die Erfüllung mittels eines bestimmten Lernmaterials verbindlich zugesagt. Der Kunde wird über entsprechende Änderungen von oose benachrichtigt.
3 Benutzunganweisung
oose stellt dem Kunden eine Benutzungsanweisung zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die dort gegebenen Hinweise bezüglich des Zugriffs auf die Lerneinheit zu beachten.
Die in der Benutzungsanweisung genannten Pflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. Sofern der Kunde diese Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, kann der Kunde möglicherweise die Leistung von oose nicht in Anspruch nehmen. Deshalb hat der Kunde die definierten technischen Anforderungen zu beachten, um einen ungestörten Zugriff auf die eLearning-Einheiten und einen Download der Inhalte zu ermöglichen. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware, Standardsoftware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verpflichtet.
4 Abrufbarkeit
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass oose nicht für alle Risiken haften kann, die mit der jederzeitigen und ubiquitären Abrufbarkeit über das Internet verbunden sind, weil oose weder Daten selbst über das Internet überträgt noch diejenigen Personen aussucht, die die Übertragung besorgen. oose haftet deshalb nur dafür, dass die von oose zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß am Übergabepunkt ihres Rechenzentrums abrufbereit zur Verfügung stehen, aber nicht dafür, dass die Daten allzeit und überall abgerufen werden können. oose ist deshalb nicht für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des nutzerseitigen Übertragungssystems verantwortlich und ebenso wenig wie für die Leistungen von Übertragungssystemen Dritter, die aufgrund der internetspezifischen Besonderheiten zwar an der Übertragung der Daten mitwirken, aber nicht von oose ausgewählt wurden und deren Verhalten auch nicht von oose beeinflusst werden kann.
Die Regelungen für die Abrufbarkeit (sic. der Abrufbarkeit der Lerninhalte und der Daten des Kunden an dessen Wohnsitz oder Sitz) richten sich nach dem Dienstvertragsrecht. Eine Gewährleistung wird mithin nicht übernommen.
Für die innere Verfügbarkeit, d.h. die Abrufbarkeit des Programms und der Daten des Kunden am Übergabepunkt des Rechenzentrums richten sich die nachfolgenden Regelungen: Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn oose ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie oose verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
Die Verfügbarkeit der Lerninhalte am Übergabepunkt (innere Verfügbarkeit) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Der Terminus der inneren Verfügbarkeit beschreibt ebenfalls den Umstand, dass die Software aus Gründen der Einhaltung der Wartung und Pflege der Systemumgebung von Zeit zu Zeit nicht am Übergabepunkt zur Verfügung steht. Nach Maßgabe des Vorgenannten ist oose verpflichtet, die ordnungsgemäße Übermittlung von Daten in das Internet und an den Kunden sicherzustellen. Die Erreichbarkeit bestimmter Zielnetze schuldet oose nicht.
5 Registrierung
Die Nutzung der eLearning-Einheiten kann eine Registrierung voraussetzen. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Wenn der Kunden eine Zugangskennung und Passwort zu einer Lernumgebung oder Lerneinheit hat, muss er diese vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.
6 Infrastruktur des Kunden
Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt der Kunde. oose haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt werden. oose haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf der Kundeseite entstehen.
Der Kunde ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr.
7 Urheberrecht
Die eLearning-Einheiten sind – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch abrufen, speichern und vervielfältigen. Sofern der Kunde einzelne Einheiten auf seinem Rechner speichern darf – diese Inhalte sind einzeln gekennzeichnet – erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die ihm per Streaming zur Verfügung gestellten Einheiten dürfen nicht permanent gespeichert werden. An diesen Inhalten erhält der Kunde nur ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht.
8 Kundenergebnisse
Der Kunde überlässt oose die einfachen, zeitlich und räumlich nicht begrenzten Nutzungsrechte, die von ihm erstellten Leistungsinhalte zu vervielfältigen, bearbeiten, zu verbreiten oder anderen über interne oder externe Netze zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Rechtsübertragung nur stattfindet, damit die Qualität der Lehrgänge verbessert werden kann und dass die von dem jeweiligen Kunden angefertigten Leistungen natürlich und strikt so anonymisiert verwendet werden, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen unmöglich ist.
9 Kundendaten
oose ist berechtigt, Daten über folgende leistungsrelevanten Vorgänge zu sammeln: Übungsarbeiten, Nutzungszeiten, persönliche Daten zur Identifizierung des Kunden und Rechnungsdaten. oose wird diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sammeln und verwerten.
10 Kodierung
oose ist berechtigt, alle zum Download bereitgestellten Inhalte mit einer Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. oose ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.
11 Unzureichende Lieferung
Sollte sich herausstellen, dass die dem Kunden von oose bereitgestellten Informationen unzutreffend sind oder nicht den Vereinbarungen entsprechen, wird oose dem Kunden fehlerfreie und aktualisierte Informationen nachliefern. Soweit die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung oder Herabsetzung der für den Informationsabruf gezahlten Vergütung.
12 Haftung
oose haftet nicht für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Kunden verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen, Software und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Kunden.
13 Umgang mit Fehlern
Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
14 Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden gesperrt.
Stand 30.11.2023, oose eG, Schomburgstraße 50, D - 22767 Hamburg